Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertreten wir Sie vom Abschluß des Kauf- oder Leasingvertrags Ihres Autos über Ersatzansprüche bei fehlgeschlagenen Reparaturen und Verkehrsunfällen bis zu seiner Abmeldung.

Wie ist der Kauf- oder Leasingvertrag auszulegen? Welche Form des Haftungsausschlusses ist zulässig oder unwirksam? Wie weit gehen Gewährleistungsrechte? Wie übt man sie richtig aus? Wie oft und wie lange muß man sich auf Nachbesserungen einlassen?

Ähnlich sind die Fragen bei fehlgeschlagenen Reparaturen. Wir sind Ihr Berater und Kompass bei diesen verkehrsrechtlichen Problemen. Wir wickeln für Sie auch Verkehrsunfälle ab. Wichtig ist das Dokumentieren der Unfallursache und der Unfallfolgen:

Machen Sie möglichst genaue Fotos des Unfallorts (Bremsspuren, beteiligte Fahrzeuge etc.) und notieren Sie Namen, Adressen, Telefonnummern der anderen Unfallbeteiligten nebst deren Kfz-Kennzeichen und Versicherung sowie von Zeugen, die den Unfallhergang beschreiben können.

Rechtlich ist die Materie durch das Ineinandergreifen verschiedenartiger Anspruchsnormen komplex. Ihr Ersatz für eine körperliche Verletzung, Ihr Schmerzensgeldanspruch, Ihr Ersatzanspruch für Sachschäden und Folgeschäden, Ihr Haushaltsführungsschaden, Ihr Verdienstausfall. Wir optimieren die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Wir vertreten Sie auch vor Gericht, einerlei ob vor dem Amtsgericht, dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht.

Haben Sie Fragen? Wir beraten Sie gerne.

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