Versicherungsrecht
Durch den Versicherungsvertrag übernimmt die Versicherung das Risiko eines möglichen Schadens (Personen- oder Sachschaden) oder ein anderes Risiko. Sie verspricht den Ausgleich des Schadens oder Eintreten für das Risiko, in der Regel durch Leistung von Geld.
So steht es auf dem Papier. In der Praxis sieht es leider anders aus. Die Versicherungsbedingungen - viel zu lang und ohne Lupe kaum lesbar - sind schwer verständlich. Fristen laufen. Die Versicherungen haben nur Vordrucke für Ablehnungsschreiben - so scheint es. Dabei geht es häufig um hohe Summen und existentielle Situationen, wie etwa beim Eintritt von Berufsunfähigkeit. Der Begriff "Versicherungsfall" bekommt eine neue Auslegung.
Hier ist der Rechtsanwalt gefragt. Wir erledigen für Sie die Korrespondenz mit der Versicherung und setzen Ihre Versicherungsansprüche durch - erforderlichenfalls auch auf dem Rechtsweg.