Handelsrecht
Wichtige Stichworte im Handelsvertreterrecht sind "Ausgleichsansprüche", "Eigengeschäfte", "Provisionsansprüche", "Kündigung", "Wettbewerbsverbot" und die "Konkurrenzschutzklauseln". Dies gilt ganz ähnlich für den Vertragshändler.
Gern berate ich Sie im Handelsrecht. Ich überprüfe und entwerfe Verträge für Sie. Ist bereits Streit ausgebrochen, vertrete ich Sie mit der erforderlichen Energie - ggf. auch vor Gericht - mit viel Expertise und Erfahrung.
Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Es ist großenteils im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Hier finden sich beispielsweise die Regelungen zu Prokura und Handlungsvollmacht sowie zu den Handelsgeschäften mit dem Handelskauf und zum Handelsvertreter.
Es wird berücksichtigt, dass nur gegen Entgelt gehandelt wird, und die Geschäfte des Handelsverkehrs rasch abgewickelt werden. Der gute Glaube, z.B. bei Geschäften mit einem Scheinkaufmann, wird besonders geschützt.
Wir beraten im Handelsrecht vorwiegend mittelständische und kleinere Unternehmen sowie Einzelkaufleute, z. B. Handelsvertreter.
Ergänzend zum Handelsrecht gilt das Zivilrecht oder bürgerliche Recht (BGB). Zusätzlich gelten viele internationale Vereinbarungen, wie etwa das UN-Kaufrecht (CISG). Zu beachten sind die Handelsbräuche. Eine große Rolle spielen Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Auch bei grenzüberschreitenden Themen möchten wir Ihr Ansprechpartner sein: Rechtsanwalt Harald Fontaine betreut Sie gern - europaweit mit Expertise und Erfahrung (gesammelt in 20 Jahren als Vertrauensanwalt der Österreichischen Handels-delegation).
Bei Rechtsstreitigkeiten vertreten wir Sie vor allen Gerichten in Deutschland, bevorzugt in Norddeutschland. Zuständig sind in der Regel die Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten.