Gebühren

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich ist in der Regel der Gegenstandswert.
Je nach Einzelfall schließen wir eine Vereinbarung auf Stundenbasis mit Ihnen ab.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Auf Wunsch informieren wir Ihre Rechtsschutzversicherung.

PROZESSKOSTENHILFE

Auf Wunsch übernehmen wir das Antragsverfahren.

ERSTBERATUNG

Die Kosten für eine umfassende rechtliche Erstberatung betragen für Verbraucher maximal EUR 190,00 zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (= EUR 226,10) und werden im Falle nachfolgender Mandatserteilung in dieser Sache innerhalb von 6 Monaten nach der Erstberatung auf das Endhonorar in voller Höhe angerechnet.

In der Regel liegen die Kosten für eine Erstberatung bei EUR 60,00 bis 120,00 (EUR 50,42 pro angefangene halbe Stunde zzgl. gesetzliche MwSt. = EUR 60,00). Den Betrag bitte gleich mitbringen.

Im Rahmen der Erstberatung erfahren Sie unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation die Möglichkeiten weiteren rechtlichen und tatsächlichen Vorgehens.

Nach der Erstberatung entscheiden Sie selbst, ob eine Beratung ausreicht oder wir für Sie weiter tätig werden sollen.

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte


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