Arbeitsrecht

Ein Schwerpunkt in der Ar­beit des Fach­an­walts für Ar­beits­recht liegt bei der Kün­di­gung von Ar­beits­ver­trä­gen. Ist ei­ne Ab­mah­nung oder Frei­stel­lung be­rech­tigt? Wie lan­ge ist die Kün­di­gungs­frist? Wir be­ra­ten Sie, ob Sie sich mit ei­ner Kün­di­gungs­schutz­kla­ge weh­ren sol­len (21 Tage-Frist be­ach­ten!). Wir han­deln ei­ne Ab­fin­dung oder ei­nen voll­stän­di­gen Auf­he­bungs­ver­trag aus. Wir ver­fas­sen das Zeug­nis.

Wir beraten und vertreten Sie in allen wesentlichen Bereichen des Arbeitsrechts, sowohl im Individual- arbeitsrecht als auch im Betriebsverfassungsrecht.

Das umfasst insbesondere:

  • Begründung / Anbahnung von Arbeitsverhältnissen
  • Entwerfen / Überprüfen von Arbeitsverträgen
  • Befristung / Teilzeit / betriebliche Altersversorgung
  • Kündigung / Kündigungsschutz / Abfindung
  • Aufhebungsverträge / Zeugnisse / Wettbewerbsverbote
  • Weihnachtsgeld / Urlaub / Dienstwagen
  • Weisungsrecht / Versetzung
  • Mutterschutz / Erziehungsurlaub
  • Fragen des Betriebsverfassungsrechts
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Arbeitsgerichtsverfahren

Das Ar­beits­recht ist für al­le Be­tei­lig­ten ins­be­son­de­re in fi­nan­ziel­ler und so­zio­lo­gi­scher Hin­sicht von be­son­de­rer Wich­tig­keit, egal ob Ar­beit­ge­ber oder Ar­beit­neh­mer, Ma­na­ger oder Be­triebs­rat.

https://www.arbeitsrechte.de

Wir wollen Ihnen Sicherheit geben in dem unübersichtlichen Gebiet des Arbeitsrechts.
Un­se­re Er­fah­rung ist Ihr Vor­teil.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

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